Wem, wie es anscheinend besonders während einer bestehenden Probezeit häufig vorkommt, eine Kündigung mit Freistellung („Sie brauchen nicht mehr zu kommen.“) ausgesprochen wird, sollte unbedingt darauf bestehen, dass die Freistellung auch in der schriftlichen Kündigung festgehalten wird!
Sollte die Firma nicht darauf eingehen, sollte man zur Not einfach weiter zur Arbeit erscheinen, die bis zum Ende der Kündigungsfrist ja ohnehin vergütet wird.
Der Grund: Die Firma kann sich mit der Begründung, eine Freistellung sei nicht erfolgt, weigern, das letzte Gehalt zu zahlen. Eine Beweisführung vor einem Arbeitsgericht wäre kaum möglich, da ein solches Kündigungsgespräch meist ohne Zeugen stattgefunden hat.
Habe gestern meine Kündigung erhalten. Als Grund wurde mir unter anderem ein „mangelndes Zeitmanagement“ genannt, was ich, verglichen mit den anderen Gründen, als den maßgeblichen empfand. Sowohl im Vorstellungs- als auch sogar noch im Entlassungsgespräch wurde aber mehrmals erwähnt, dass es in der Firma „keine Stechuhren“ gibt.
Wie ich inzwischen ahne, gab es diese sehr wohl, und zwar ziemlich große. Nur dass diese (menschlichen) Stechuhren nur meine Anfangszeiten sehr genau notierten, Überstunden hingegen als selbstverständlich voraussetzten und keiner Erwähnung wert fanden!
Aber das scheint in der derzeitigen Arbeitsmarktlage nur allzu üblich zu sein, da immer weniger Menschen immer mehr Arbeit verrichten, während das „Heer der Arbeitslosen“ immer größer wird …