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Kommentare

Wohnungswechsel mit Arbeitslosengeld II — 2 Kommentare

  1. spät gefun­den, aber nicht zu spät:

    Hartz IV Forum – Rat­ge­ber Umzug
    „Gene­rell kann jeder ALG II Emp­fän­ger umzie­hen – egal ob mit oder ohne Zustim­mung des Leistungsträgers, …“

    Für die gemach­ten Aus­sa­gen kann ich keine Garan­tie über­neh­men. Aber es wurde bis jetzt über 40.000 mal gele­sen! Das Thema scheint also von ziem­li­cher Bedeu­tung zu sein.

  2. Pingback:Jobcenter – eine zutiefst verachtenswerte Institution – Ronalds Notizen

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