Fördern und Fordern

AA-Leipzig

Von während eines Beschäftigungsverhältnisses gezahltem Arbeitslosengeld II und anderen Widersprüchen

Die Jobcenter machen seit der Hartz-IV-Reform mit ihrem Slogan „Fördern und Fordern“ von sich reden. Auch beim Autor. Zuerst fördern sie ihn mit „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“, obwohl er seit Wochen in einem Arbeitsverhältnis steht und sich davor ordentlich abgemeldet hat, und dann kommen sie mit Forderungen: Das zu viel überwiesene Geld soll zurückgezahlt werden! Dass sie sich dabei als so unfähig erweisen wie schon beim Fördern, das mag hier in einer Chronik der Ereignisse erzählt werden.

Nach längerer Arbeitslosigkeit ist man dankbar für jede neue Stelle, und wenn diese dann auch noch den Qualifikationen entspricht, die man mitbringt, umso mehr! So geschehen im letzten Jahr, als ab Ende Mai 2011 eine Festanstellung als Korrektor im Rahmen einer Personalüberlassung winkte.

Da im folgenden Monat ein Termin bei seiner persönlichen Ansprechpartnerin anstand, die sich mit ihm sicher wieder über seine Bemühungen bei der Arbeitssuche („fordern“) unterhalten und ihm irgendwelche relativ unterqualifizierte oder, im Gegenteil, ziemlich überqualifizierte Stellen („fördern“) anbieten wollte, sagte der Autor mit dem der „Einladung“ beiliegenden Formblatt diese mit der Begründung ab, dass er ab Ende Mai in einer neuen Anstellung stehen wird. Dies wurde auch registriert, denn keine zwei Wochen später erging ihm eine Aufforderung, dem Jobcenter eine Kopie des Arbeitsvertrags zukommen zu lassen, der er innerhalb einer Woche nachkam.

Es ist zwar üblich, dass bei einer neuen Stelle davon ausgegangen wird, dass das erste Gehalt frühestens erst nach einem Monat auf dem eigenen Konto sein wird und man bis dahin nichts hat, sodass man für den ersten Monat nochmals eine Zahlung erhält, die auf Kreditbasis gewährt wird, aber das Erstaunen des Autors war groß, als dies auch noch im nächsten Monat geschah!

Die neue Stelle selbst entpuppte sich leider bald als ein Schlag ins Wasser und wurde auch nach wenigen Wochen gekündigt, doch standen nun knapp zwei Monate Leistungsbezug an, für die der Autor zusätzlich sein wohlverdientes Gehalt bekam. Oder umgekehrt. Das Jobcenter reagierte jedenfalls nun endlich, und zwar in Form einer „Anhörung gemäß § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)“ vom 25. August 2011 mit dem Inhalt, dass er für die Zeit vom „01.07.2011 bis 31.07.2011 Arbeitslosengeld II in Höhe von [...] zu Unrecht bezogen“ und „Sie die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht angezeigt haben.“

Wie bitte? Der Autor legte sofort Widerspruch ein, denn er ist der Ansicht, dass er diese „erhebliche Änderung“ sehr wohl angezeigt hatte und diese auch registriert wurde, denn er erhielt ja eine Aufforderung („fordern“) zur Vorlage des Arbeitsvertrags, der er nachgekommen ist, und dass die Stelle nicht wie angegeben bis zum 31. Juli, sondern nur bis zum 22. Juli ausgeübt wurde.

Mit Schreiben vom 9. September erging ihm ein „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ des Jobcenters, der erneut einen falschen Zeitraum enthielt: Diesmal sollte die Beschäftigung sogar bis zum 31. August 2011 stattgefunden haben! So erfolgte am 25. September ein erneuter „Widerspruch unter Verweis auf § 45 Abs. 2 SGB X“ mit u. a. folgendem Wortlaut: „Begründung: Die Veränderungen in den Vermögens- und Einkommensverhältnissen wurden dem Jobcenter nachweislich mitgeteilt, sodass mich kein Verschulden trifft. Zudem ist der im o. g. Schreiben genannte Erstattungszeitraum ‚1. Juli 2011 — 31. August 2011‘ erneut falsch, da die Beschäftigung nachweislich nur bis zum 22. Juli ausgeübt wurde und daher für den Monat August 2011 keine Berechtigung für eine Erstattung vorliegt.“

Mit Schreiben vom 23. Oktober 2011: „Mahnung“ der Inkassostelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) inklusive Erhebung einer Mahngebühr! Sofortiger erneuter Widerspruch per E-Mail mit Hinweis auf das Widerspruchsverfahren und die Unrechtmäßigkeit der Verrechnung von Forderungen mit laufenden Leistungen. Kurz darauf Antwort auf ebendiesem Weg: Von einem Widerspruch gegen die Verfügung ist der Inkassostelle nichts bekannt.

Mit Schreiben vom 24. November (!) 2011: Bestätigung des Jobcenters, dass der Widerspruch vom 25. September „am 27. September 2011“ eingegangen ist.

22. Dezember 2011: sicherheitshalber das Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgestellt.

Mit Schreiben vom 11. Februar 2012: „Mahnung“ der Inkassostelle der BA ohne Angabe, auf welche Forderung sich diese bezieht, aber mit dem Hinweis, dass „die am 01.02.2012 fällige Rate [...] bisher nicht vollständig eingegangen“ ist!

Hä? Da über den Widerspruch noch nicht entschieden wurde, kann also auch keine Abmachung über eine Ratenzahlung getroffen worden sein! Und was, bitte, heißt zudem „nicht vollständig“? Der Autor hat bisher keinen einzigen Cent überwiesen, also auch keine unvollständige Rate! Also:

21. Februar 2012: Antwort des Autors per E-Mail: „Sie schicken mir eine Mahnung mit einer Forderung, ohne anzugeben, auf welchen Sachverhalt sich diese bezieht. Da ich gegen einen früher ergangen Bescheid Widerspruch eingelegt habe, über den meines Wissens noch nicht entschieden wurde, ist mir also auch keine Abmachung über eine Einigung hinsichtlich einer Ratenzahlung bekannt. Bitte begründen Sie also Ihre Forderung!“

Mit Schreiben vom 22. Februar 2012: erneute „Mahnung“ der BA mit erneuter Erhebung von Mahngebühren.

Mit Schreiben vom 7. März 2012: „Einziehung von Forderungen“ der BA: „Ihr Schreiben habe ich an die Agentur für Arbeit Frankfurt weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht.“ Welches Schreiben? Aber immerhin …

Mit Schreiben vom 28. März 2012: „Vollstreckungsbescheid“ des Hauptzollamts Gießen, Vollstreckungsstelle. Aha, endlich wird mal ein Zeitraum genannt, auf den sich die Forderung bezieht: Es geht nämlich um eine berechtigte alte vom Dezember 2010, als der Autor eine geringfügige Beschäftigung (400-Euro-Job) mit unregelmäßig hohem Nebenverdienst hatte, und gar nicht um die oben beschriebene. Aber das wurde doch schon mit den Leistungen für den Folgemonat verrechnet und einbehalten! Daher:

Mit Schreiben vom 5. April 2012 Widerspruch meinerseits.

Seit dem 1. Februar 2012 ist der Autor in einer neuen Stelle, mit der er bisher sehr zufrieden ist. Vorher hat er sich natürlich bei seiner persönlichen Ansprechpartnerin abgemeldet und ihr nach Erhalt auch sofort eine Kopie des Arbeitsvertrags zugesandt. Für den Monat Februar erhielt er üblicherweise (siehe oben) nochmals seine Leistungen, da die erste Gehaltsüberweisung ja erst gegen Ende des Monats erfolgte, aber was musste er zu seinem erneuten Erstaunen feststellen? Mit seinem Gehalt erfolgte gleichzeitig eine weitere Leistungsüberweisung der BA für den Monat März!

21. März 2012: Rücküberweisung dieser Leistungen.

Mit Schreiben vom 24. April 2012: „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ des Jobcenters, worin wird die Rückzahlung der Leistungen für den „Erstattungszeitraum 1. Februar 2012 — 31. März 2012“ gefordert wird.

Mit Schreiben vom 3. Mai 2012: Hinweis meinerseits an das Jobcenter, dass sämtliche Leistungen für den im vorigen Schreiben genannten Zeitpunkt bereits zurücküberwiesen wurden.

Mit Schreiben vom 18. Juni 2012: „Mahnung“ mit Erhebung von Mahngebühren der BA, Regionaldirektion Hessen. Daher:

Mit Schreiben vom 26. Juni 2012: Widerspruch mit dem Hinweis darauf, dass über meinen Widerspruch vom 25. September 2011 noch kein Bescheid erging und somit die Erhebung von Mahngebühren unzulässig ist.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2012: Widerspruch mit dem Hinweis darauf, dass über meinen Widerspruch vom 25. September 2011 noch kein Bescheid erging und somit die Erhebung von Mahngebühren unzulässig ist. Antwort zwei Tage später: Bestätigung der BA, Regionaldirektion Hessen, dass das „Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen wäre“ und dass die Mahngebühr storniert wurde. Immerhin!

Aktualisierung am 17. Oktober 2012
Mit Schreiben vom 24. August 2012: „Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. [...] Soweit der Widerspruchsführer einwendet, er habe jeweils rechtzeitig die Einkommensnachweise vorgelegt, übersieht er dass der Aufhebungsbescheid § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X keine subjektive Komponente enthält, es mithin auf kein Verschulden ankommt.“

Houd de deur gesloten

PlanV-Uitgeest

„Houd de deur gesloten, a.u.b./s.v.p.!“, so oder ähnlich steht es auf den Schiebetüren zwischen den Wagen der Nederlandse Spoorwegen, der Niederländischen Eisenbahnen. Das kann man allerdings nur lesen, wenn die Türen geschlossen sind!

Ein Zustand wie im wahren Leben: Man erkennt etwas erst dann, wenn es bereits eingetreten ist. Und man sieht das nicht, was man besser getan hätte …

Outsourcing

Der Autor macht sich seine Gedanken zu einem Begriff, der seit etwa den 1980er-Jahren auch hierzulande bekannt wurde: Outsourcing.

Laut dem Wikipedia-Artikel „Outsourcing“ gibt es für den Ursprung des Worts zwei Erklärungen:

  1. Ableitung aus den englischen Begriffen „out“ (aus, draußen) und „source“ (Quelle, Ursprung) und
  2. Zusammenfassung des englischen Begriffs „Outside resource using“ (Quelle von außen benutzen). (Diese Erklärung scheint allerdings fast ausschließlich in der deutschsprachigen Literatur zu finden zu sein und wird als rein deutsche und fehlerhafte Erfindung kritisiert.)

Jedenfalls sind laut Wikipedia mit Outsourcing „alle Aktivitäten gemeint, die zu einer Verlagerung von Leistungs- oder Teilerstellungen nach außen“ und damit zu einer Auslagerung von Arbeitsplätzen und zu einer „Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen“ führen. Mein Duden, letzte, 25. Ausgabe, sagt, dass der Begriff aus der Wirtschaft stammt und „Übergabe von bestimmten Firmenbereichen an spezialisierte Dienstleistungsunternehmen“ bedeutet und outsourcen „ausgliedern, nach außen verlegen“.

Bei der Wahl zum deutschen Unwort des Jahres 1996 wurde der Begriff „Outsourcing“ von der Jury als „Imponierwort, das der Auslagerung/Vernichtung von Arbeitsplätzen einen seriösen Anstrich zu geben versucht“, bezeichnet, ergänzt Wikipedia. Allerdings nicht zum Unwort des Jahres gewählt, das wurde in diesem Jahr „Rentnerschwemme“, erinnere ich.

Das zur Bedeutung. So weit, so gut.

Wir kennen auch den Begriff „Human Resources“ für „Arbeitskräfte, Mitarbeiter eines Unternehmens“. Im zweiten Teil, der „(Betriebs-, Hilfs-)Mittel“ bedeutet, kommt auch das englische Wort „source“ vor. Wenn wir das Wort „Ressourcen“ eingedeutscht und alleine verwenden, schreiben wir es übrigens mit zwei s, da das Wort aus dem Französischen kommt und dort so geschrieben wird, empfahl mir mein Duden so nebenbei.

Und wir kennen das Wort „Humankapital“, das laut Duden die „Gesamtheit der wirtschaftlich verwertbaren Kenntnisse von Personen“ bezeichnet und 2004 sogar zum Unwort des Jahres gewählt wurde. „Human capital“ (englisch) steht für „Menschenkapital“.

Hm! Hat human nicht auch etwas mit Menschsein, Menschlichkeit zu tun?

Man könnte also Outsourcing frei mit „aus mit der Quelle“, „die Quelle ist draußen“ übersetzen und, wenn man boshaft wäre, mit „raus mit der Quelle“.

Wenn ich aber eine Quelle entferne, was sollte ich davon haben? Ich meine, diese ganzen Informationen hier ohne Quellen? ICH ohne (m)eine Quelle? Ohne meine Arbeitskräfte, mein menschliches Kapital?

Undenkbar, denke ich mir! Käme nie auf die Idee, mich oder Teile von mir auszu-, Pardon: outzusourcen (meine Rechtschreibkorrektur schlägt nicht an, also ist diese Schreibweise wohl erlaubt), nur um Kosten zu sparen!

Wer wäre ich dann noch?

(Siehe hier auch „Azubi oder Praktikant?“)

Azubi oder Praktikant?

Von moderner Arbeitsmarktpolitik und praxisnahem Personalmanagement-Wissen

Das Klima auf dem Arbeitsmarkt verschärft sich immer mehr. Nicht nur, wem „aus betriebsbedingten Gründen“ gekündigt und wer darauf arbeitslos wurde, sondern auch viele im Berufsleben Stehende wissen ein Lied von der modernen Arbeitsmarktpolitik und der Wirtschaft zu singen. Es wird alles getan, um Personalkosten einzusparen. Eine Webseite liefert Vergleiche, ob zur Einsparung lieber ein Auszubildender (Azubi) oder ein Praktikant eingestellt werden sollte, und zeigt damit die Maxime der Sparsamkeit auf dem modernen Arbeitsmarkt selten so deutlich: Das Wort von der „Generation Praktikum“ wird plausibel.

Mann hinter Rechner (Microsoft ClipArt)

Mann hinter Rechner (Microsoft ClipArt)

Unsere Arbeitsmarktpolitik treibt seltsame Blüten. Firmen und Banken entlassen trotz riesiger Gewinne Personal. Ganze Abteilungen werden „outgesourct“ (welch herrliche Sprachschöpfung, siehe dazu hier auch „Outsourcing“), die noch Beschäftigten arbeiten bis zum Burn-out, der zur Corporate Identitiy geworden ist. Neueinstellungen sind nicht in Sicht, und bevor es darum geht, doch jemanden einzustellen, wenn es zu eng wird, startet zunächst der Kosten/Nutzen-Abgleich. „[...] schnell stellt sich die Frage, kann ich mir überhaupt einen Mitarbeiter leisten?“ (Zitat: PERWISS). Der „Spezialbeitrag für Webdesigner zum Einsatz von Arbeitskräften, um dem eigenen Zeitmangel zu begegnen“ (Zitat: „description“ der Seite im Head-Bereich des Seitenquelltexts) „Zeitmangel als Webdesigner = falsches Personalmanagement?“ des von der MA&T Unternehmensberatung betriebenen Portals „PERWISS Praxisnahes Personalmanagement-Wissen“ bietet einen solchen Abgleich an. Dort können sich Arbeitgeber — hier am Beispiel eines selbstständigen Webdesigners — orientieren, ob sie lieber einen Praktikanten, einen Auszubildenden, einen Freelancer, einen 400-Euro-Jobber (Minijobber) oder eine Vollzeitkraft einstellen sollten. Denn „Praktikant, Azubi, Freelancer oder gar eine Vollzeitkraft — egal für welches Beschäftigungsverhältnis sich entschieden wird, eine Abwägung der Vor- und Nachteile sollte unbedingt erfolgen.“

„Ganz gleich für welches Beschäftigungsverhältnis sich entschieden wird, sollte berücksichtigt werden, dass neben dem Bruttogehalt weitere Kosten wie Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Steuern und Kosten für die Bereitstellung von Betriebsmitteln, anfallen können“, heißt es dort weiter. Und diese Kosten werden ausführlich aufgerechnet, einschließlich natürlich des Zeitfaktors hinsichtlich des Urlaubsanspruchs und möglicher Fehlzeiten durch Krankheit etc.

Selten wird die Maxime der Sparsamkeit auf dem modernen Arbeitsmarkt so offensichtlich und „praxisnah“ wie dort dargestellt! Das Wort von der „Generation Praktikum“ wird plausibel. Eines haben die Betreiber vom praxisnahen Personalmanagement-Wissen allerdings vergessen: den Zeitarbeitsmarkt! Mal kurz jemanden billig einstellen, um sie/ihn bei Nicht-Bedarf problemlos wieder zu entlassen. Wie konnte das nur einem Portal passieren, das doch so wirtschaftlich denkt! Doch nicht ganz so praxisnah?

Siehe auch:
Untersuchungsergebnisse des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
„Berlin weitet die Minijobs aus“: Arbeitsmarkt: Mehr vom Falschen | Wirtschaft | ZEIT ONLINE
Ronalds Notizen: „Bewerbungen“ und „Soziales Klima immer eisiger