
Wer als Bezieherin oder Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also von Arbeitslosengeld II (Alg II), im Volksmund auch „Hartz IV“ genannt, einen Wohnungswechsel vornehmen will, sieht sich meist unüberwindbaren Hindernissen ausgesetzt.
Diese Hindernisse fangen beim zuständigen Jobcenter bzw. der Geschäftsstelle der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an. Ganz kompliziert wird es, wenn geplant wird, in einen anderen Zuständigkeitsbereich umzuziehen. Dass der ganze bürokratische Aufwand mitunter schon von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, veranschaulichen trotz der Unkenntnis des Bindestrichs und diverser Kommaregeln diese „Informationen für HARTZ IV Empfänger“ [sic!] der Altländer Immobilien, wobei allerdings mancher berechtigte Seitenhieb gegen die Politik und Praxis der Behörden nicht fehlen darf. Da muss die Wohnungsgröße und die Höhe der Miete geprüft werden, Papiere werden zwischen den Geschäftsstellen hin und her geschickt und in der Zwischenzeit ist die Wohnung wohl anderweitig vergeben!
Im Endeffekt und zwischen den Zeilen raten sie also von einem Wohnungswechsel ab! Wohnungen wollen ja schließlich vermietet sein …
(Danke an CT für den Link!)