Keine Waffen für die AfD!
Ja, Sie haben richtig gelesen: keine Waffen für die AfD! Wobei es korrekterweise heißen müsste: keine Waffen für AfD-Mitglieder! Während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt. Doch es bestehen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit zahlreicher Parteimitglieder. Fachjuristinnen und -juristen bewerten AfD-Mitglieder inzwischen als waffenrechtlich unzuverlässig. Und da Waffenbesitz kein Grundrecht ist, sollten die Innenministerinnen und -minister hier klar und einheitlich Stellung beziehen und handeln!
Eine Petition fordert:
- Bundeseinheitliches Verbot der Waffenausgabe für AfD-Mitglieder, gültig in allen Bundesländern. Für Ausnahmen muss ein enger Ermessensspielraum für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen gelten.
- Rücknahme bereits ausgegebener Waffenbesitzkarten, sobald eine Person AfD-Mitglied ist und keinerlei Einzelfallprüfung unabhängig von Mitgliedsstatus besteht.
- Klar definierte rechtliche Grundlagen gemäß § 5 WaffG, ergänzt durch einen bundesseitigen Verteiler zur kontinuierlichen Überprüfung von AfD-Mitgliedschaften beim BfV.
- Vorfahrt bei Schulungen und Verwaltungsakten – Dieses Anliegen muss höchste nationale Priorität in der Umsetzung genießen, um Verfahrensverzögerungen wie bisher zu vermeiden.
Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. (Siehe hier etwa „AfD: ‚Abstieg für Deutschland‘“!)
Mehr unter der Petition von WeAct: Keine Waffen für die AfD. Jetzt unterschreiben – für Demokratie und Sicherheit!
(Aktualisierung vom 14. August 2026: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 entschieden, dass Mitglieder und Unterstützer/-innen der AfD als waffenrechtlich unzuverlässig gelten können und ihre Waffenerlaubnis verlieren.)


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