Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath!
Unschuldig in der Psychiatrie
Seit Monaten beschäftigt der Fall Gustl Mollath eine interessierte Öffentlichkeit. Ein Mann wird vermutlich unschuldig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Heute wurde durch eine Pressemitteilung bekannt, dass Wiederaufnahmeanträge des Verfahrens abgelehnt wurden.
Ein Mann sitzt seit sieben Jahren zwangsweise in der Psychiatrie. Eine Folge von Fehlurteilen, richterlicher Befangenheit, mangelhaften psychologischen Gutachten und unter gnädiger Mithilfe des bayrischen Justizministeriums. Und anscheinend ist für ihn kein Ende in Sicht. Wie heute durch die Pressemitteilung „Beschluss im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013“ an die Medien weitergegeben, wurden die Wiederaufnahmeanträge der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Rechtsanwalts Dr. Gerhard Strate vom Landgericht Regensburg abgelehnt. Gustl Mollath muss sein Dasein auf momentan nicht absehbare Zeit weiter in der Psychiatrie Bayreuth fristen.
Um so wichtiger ist, auch im Hinblick auf die kommenden Wahlen in Bayern und im Bund, noch einmal alle Kräfte zu mobilisieren, um durch noch mehr Unterschriften der Petition den Entscheidern in der Justiz und in der Politik zu zeigen, dass uns sein Schicksal nicht kalt lässt!
Weitere Informationen zum Fall:
Die Story im Ersten: Der Fall Mollath
Nachtrag vom 6. August 2013:
Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an, was bedeutet, dass er unverzüglich freizulassen ist. Noch nicht erreicht ist damit allerdings seine vollständige Rehabilitierung. Dies kann nur durch ein faires und transparentes Wiederaufnahmeverfahren erreicht werden. Der Verweis auf die (inzwischen angepasste) Petition ist damit weiter gültig.
Und nicht direkt zum Thema, aber Zwangseinweisungen können jeden treffen!
Nachtrag vom 24. November 2019:
Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich nach Angaben des Landgerichts München gütlich geeinigt.
Der Freistaat Bayern zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche insbesondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus an Gustl Mollath einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000,00 €.
Siehe auch eine kurze Chronik das Falls bei abgeordnetenwatch.de: „Wie eine Fragestellerin das politische Ende von Bayerns Staatsministerin Haderthauer einleitete“!
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