Zwangseinweisungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention erlaubt Zwangseinweisungen in die Psychiatrie nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten, in Deutschland jedoch dürfen Menschen bei Gefahr für sich oder andere zwangsweise eingewiesen werden. Wie ist das möglich?
Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass Zwangseinweisungen in die Psychiatrie nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten erlaubt sind. In Deutschland jedoch dürfen Menschen zwangsweise eingewiesen werden, wenn Fachleute annehmen, dass sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen.
Der Grund:
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit 2009 auch hierzulande, doch bei ihrer Umsetzung in nationales Recht wurde die Vorgabe durch Einfügen eines einzigen Wortes ausgehebelt: Statt „Eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt“ heißt es nun „Eine Freiheitsentziehung allein [Auszeichnung des Verfassers] aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt.“
Eine Änderung der vorher angewandten und umstrittenen Praxis wird so umgangen!
(Quelle: medienhandbuch.de im Internet Archive: „Welche Themen werden von den Medien nicht gebracht?“, Punkt 2)
Aktualisierung vom 25. April 2017:
Ende 2016 wurde nach mehrjährigen Diskussionen das Bundesteilhabegesetz (Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz BTHG) verabschiedet. Dort findet sich, wie bisher die Regelung, dass grundsätzlich nur die angemessene, also kostengünstigere Leistung zu gewähren ist.
Wenn aber die gewünschte Leistung (z. B. Hilfe in der eigenen Wohnung) mehr kostet als die Hilfe im Heim, kann der behinderte Mensch auf die Heimunterbringung verwiesen werden. Zwar gilt dies nur, wenn die nicht gewünschte Alternative „zumutbar“ ist, doch was zumutbar ist, entscheidet das Amt, das bezahlen soll!
Weitere Informationen und eine Petition, die sich gegen Zwangseinweisungen behinderter Menschen in Heime richtet, wurde bei change.org eingestellt. Unterschreiten Sie, denn es könnte eines Tages auch Sie treffen!
Ein interessanter Beitrag und die Zusammenstellung unter dem angegebenen Link ist auch lohnenswert zu lesen!
Interessant ist auch die „die schlaue Patientenverfügung“ gegen psychiatrischen Zwang.
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