Stopp TTIP und CETA! (Aktualisiert!)
Bürgerklage gegen CETA (Aktualisierung vom 30. Mai 2016)
Vor längerer Zeit nahm der Autor an einer der vielen Petitionen teil, die sich gegen TTIP und CETA richten, also gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP) und gegen das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement, auch Canada – EU Trade Agreement, kurz CETA) richten. Er erhielt sogar eine Antwort! Inzwischen jedoch wird eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Autor informiert.
Der Petitionstext an Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel gegen CETA lautete:
Sehr geehrter Herr Minister Gabriel,
2014 haben Sie den Fraktionen im Bundestag in Bezug auf CETA versprochen, dass „ein Abschluss allein durch die EU“ nicht in Frage käme.
Jetzt heißt es aus Ihrem Ministerium, es sei „vollkommen demokratisch“, wenn das CETA-Abkommen bereits „vorläufig angewendet“ wird, ohne dass nationale Parlamente wie der Deutsche Bundestag Gelegenheit hatten, darüber abzustimmen.
Es ist offensichtlich, dass hier über die Köpfe der gewählten Abgeordneten hinweg Fakten geschaffen werden sollen. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen über CETA abstimmen können, bevor das Abkommen zur Anwendung kommt. Alles andere würde die Demokratie aushebeln. Es wäre außerdem ein eklatanter Wortbruch Ihrerseits – gegenüber den Fraktionen im Bundestag und den BürgerInnen [sic!] in Deutschland.
Ich fordere Sie daher auf: Halten Sie Ihr Wort! Setzen Sie sich in Brüssel mit aller Kraft dafür ein, dass CETA nicht ohne Zustimmung der nationalen Parlamente angewendet wird. Andernfalls wird die Glaubwürdigkeit Ihrer Person und Ihrer Partei schweren Schaden nehmen.
Selten genug, dass eine Antwort kommt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Sie und weitere Bürgerinnen und Bürger, [sic!] haben die Sorge geäußert, dass die demokratische Legitimation des geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) gefährdet wird, wenn es vorläufig bereits Anwendung findet.
Hierzu möchten wir Ihnen gerne antworten.Über die vorläufige Anwendung von Teilen von CETA entscheiden die demokratisch gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der EU-Handelsministerrat (und somit die Mitgliedstaaten). Das heißt: Ohne eine Zustimmung von Parlament und Rat kann CETA nicht vorläufig angewendet werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das Europäische Parlament seine Verantwortung sehr ernst nimmt. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügten.
Falls die EU-Kommission dem Rat (und somit den Mitgliedstaaten) vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis der EU-Freihandelsabkommen. Sie bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der ausschließlichen EU-Zuständigkeit liegen und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten nicht berühren. Eine Vorfestlegung für ein Inkrafttreten des gesamten Abkommens wird nicht getroffen.
Die Teile des Freihandelsabkommens, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Das heißt: Das gesamte Abkommen kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten – auch Bundestag und Bundesrat in Deutschland – ihm zugestimmt haben. Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen nicht zu, kommt es endgültig nicht zu Stande. Damit sind auch die Teile, die in die Kompetenz der EU fallen, nicht mehr anwendbar.
Die Investitionsschutzbestimmungen sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen, weil eben hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Freihandelsabkommen CETA haben wir hier für Sie zusammengestellt: http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerdialog BMWi
Referat LB 3 – Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34–37
10115 BerlinTel.: 030 18615 0
Fax: 030 18615 5300
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de
Bürgerklage gegen CETA
Wie jedoch jetzt bekannt wurde, soll nach den Plänen der Europäischen Union CETA bereits „vorläufig“ in Kraft treten, ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben! Diese sogenannte „vorläufige Anwendung“ aber kann mehrere Jahre dauern und endgültige Folgen haben. Die die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie wenden sich mit einer Bürgerklage gegen CETA an das Bundesverfassungsgericht, um das zu verhindern und um überprüfen zu lassen, ob CETA überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unterstützen Sie die Bürgerklage gegen CETA, indem Sie die Klage unterzeichen!
Mehr Informationen unter:
„Wir stoppen CETA vor dem Verfassungsgericht“ im Campact-Blog vom 30. Mai 2016
„Verfassungsbeschwerde – jetzt mitmachen: ‚Nein zu CETA‘“ bei foodwatch vom 30. Mai 2016
„Klagen Sie mit uns gegen CETA!“ bei Mehr Demokratie e. V. vom 30. Mai 2016
Wikipedia-Artikel ǘber das Comprehensive Economic and Trade Agreement!
Aktualisierung vom 31. Mai 2016
Bereits am 25. August 2014 jedoch starte Marianne Grimmenstein über Change.org die Petition an das Bundesverfassungsgericht „Bürgerklage gegen CETA“. Wenn Sie diese Petition bereits unterzeichnet haben, dann brauchen Sie nichts weiter tun, denn man kann nur eine Bürgerklage gegen CETA unterstützen!
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