Kündigung mit Freistellung
Wem während der Probezeit eine Kündigung mit Freistellung ausgesprochen wird, sollte unbedingt auf eine schriftliche Fixierung achten!
Wem eine Kündigung mit Freistellung („Sie brauchen nicht mehr zu kommen.“) ausgesprochen wird, wie es anscheinend besonders während einer bestehenden Probezeit häufig vorkommt, sollte unbedingt darauf bestehen, dass die Freistellung auch in der schriftlichen Kündigung festgehalten wird!
Sollte die Firma nicht darauf eingehen, sollte man zur Not einfach weiter zur Arbeit erscheinen, die bis zum Ende der Kündigungsfrist ja ohnehin vergütet wird, bis die Kündigung mit Freistellung tatsächlich schriftlich vorliegt.
Der Grund: Die Firma kann sich mit der Begründung, eine Freistellung sei nicht erfolgt, weigern, das letzte Gehalt zu zahlen, weil man der mündlich ausgesprochen Freistellung gefolgt ist und tatsächlich nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Eine Beweisführung vor einem Arbeitsgericht wäre kaum möglich, da ein solches Kündigungsgespräch meist ohne Zeugen stattgefunden hat.
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Auf was man nicht alles achten muss, um nicht über den Tisch gezogen zu werden! Traurig, traurig.
Ich sprach aus eigener Erfahrung: Ein Arbeitgeber hatte das (und vieles Weitere mehr!) tatsächlich mal so versucht, um sich vor der Zahlung meines letzten Gehalts zu drücken.