Kündigung mit Freistellung
Wem der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin schon während Probezeit eine Kündigung mit Freistellung ausgespricht, sollte unbedingt auf eine schriftliche Fixierung achten!
Während einer bestehenden Probezeit kommt es besonders häufig vor, dass eine solche Kündigung („Sie brauchen nicht mehr zu kommen.“) droht oder gar schon ausgesprochen wird. Während einer Probezeit sind Kündigungen nämlich relativ formlos möglich. In einem solchen Fall sollte man aber unbedingt darauf bestehen, dass die Freistellung auch in der schriftlichen Kündigung festgehalten wird. Und darauf, dass überhaupt auch eine schriftliche Kündigung vorliegt!
Sollte die Firma nicht darauf eingehen, sollte man zur Not einfach weiter zur Arbeit erscheinen. Diese wird bis zum Ende der Kündigungsfrist ja ohnehin vergütet. Und zwar bis die Kündigung mit Freistellung tatsächlich schriftlich vorliegt!
Der Grund: Die Firma kann sich mit der Begründung, eine Freistellung sei nicht erfolgt, weigern, das letzte Gehalt zu zahlen, weil man der mündlich ausgesprochen Freistellung gefolgt ist und tatsächlich nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Eine Beweisführung vor einem Arbeitsgericht wäre kaum möglich, da ein solches Kündigungsgespräch meist ohne Zeugen stattgefunden hat.
Klingt seltsam? Ich spreche allerdings aus Erfahrung!


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Auf was man nicht alles achten muss, um nicht über den Tisch gezogen zu werden! Traurig, traurig.
Ich sprach aus eigener Erfahrung: Ein Arbeitgeber hatte das (und vieles Weitere mehr!) tatsächlich mal so versucht, um sich vor der Zahlung meines letzten Gehalts zu drücken.