Forderung!
Eine Forderung einer Firma, deren Leistung nie beansprucht wurde
Eine vorgebliche Forderung eines Unternehmens, bei dem man nie Kunde war und dessen Leistungen man nie beansprucht hat? Ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, das auch nicht näher auf die eigentliche Forderung eingeht? Das kommt dem Autor reichlich seltsam vor!
Ich staunte nicht schlecht, als ich heute einen hellgrauen Fensterbriefumschlag mit der im Fenster einsehbaren Absenderangabe „BFS risk & collection GmbH“ aus 33405 Verl vorfand. Nach dem Öffnen stellte sich heraus, dass er eine „Forderung der PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A.“ über einen Betrag von € 48,43 beinhaltet. Dieser setzt sich aus der eigentlichen Forderung in Höhe von € 15,99, „5,00 Prozentpunkte[n] über Basiszins bis zum 12.04.2014“ in Höhe von € 0,04 und der „Inkassovergütung“ in Höhe von € 32,40 zusammen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die BFS „freiwillig nur einen Teil der uns eigentlich zustehenden Bearbeitungsvergütungen berechnet“. Werde die genannte Frist nicht eingehalten, werde man „die gesamte nach dem Gesetz zustehende Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 70,20 analog Nr. 2300 VV RVG berechnen müssen“. Außerdem lag dem Schreiben gleich ein bereits ausgefülltes Überweisungsformular mit weiteren Hinweisen in Deutsch, Russisch, Türkisch und Englisch bei.
Hm!
Beim ersten Anblick erinnerte das Schreiben eher an eine Fotokopie als an einen Ausdruck, aber das kann täuschen. Viel seltsamer erschien es mir jedoch, dass ich bei dem Zahlungsdienst PayPal weder über ein Konto verfüge noch jemals über diesen irgendwelche Überweisungen vorgenommen habe. Ja, deswegen gar nicht vornehmen konnte!
Wer ist eigentlich die BFS?
Erste Recherchen im WWW über das Inkassounternehmen BFS zeigten, dass es das tatsächlich zu geben scheint. Zumindest verfügt es über eine seriös erscheinende Website, was allerdings heutzutage rein gar nichts zu bedeuten hat! Unter einigen für diese Firma wenig schmeichelhaften Suchergebnissen fand ich die Homepage von Peter Becker. Hier kam ich unter „Fundgrube“ über „Recht und Verbraucherschutz“, „Erlebnisse mit bestimmten Firmen und Marken“ zum gesammelten Schriftverkehr mit der BFS risk & collection GmbH. Unter „Anlagen Fall 2“ findet sich ein Schreiben dieser Firma, in dem sie mit Erschießung (!) droht, was meine besondere Aufmerksamkeit fand:Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir Sie erschießen. Wir sind die Mafia, vergessen Sie das nicht. Rufen Sie die Polizei nicht an, wir wissen, wo Sie leben.
Ein raffinierter Versuch, das Geld aus der Tasche zu ziehen
Ich beschloss, dass es sich bei diesem Schreiben um einen raffinierten Versuch handeln müsse, mir das (nicht vorhandene) Geld aus der Tasche zu ziehen. Sicherheitshalber kontaktierte ich jedoch sowohl BFS als auch PayPal, um mehr über diese doch sehr merkwürdige Forderung zu erfahren. Inzwischen gehe ich davon aus, dass die BFS risk & collection GmbH dazu missbraucht wurde, auf kriminellem Weg und unter Verwendung von deren wahrscheinlich gefälschten Briefbögen unberechtigte Forderungen einzuziehen.
Bislang warte ich noch auf die Reaktionen der beiden kontaktierten Firmen, aber die Fortsetzung wird hier publiziert werden.
Nachtrag vom 12. April
Heute schriftliche Antwort von BFS mit der Forderungsaufstellung erhalten. Also kein gefälschtes Schreiben und kein Spam vorher! Allerdings rekrutiert sich die Forderung aus einem angeblichen „Dienstleistungsvertrag“, dessen Nummer zwar angeführt wird, der dem Autor aber völlig unbekannt ist, siehe oben. PayPal hat sich bis dato noch nicht geäußert. Also sofortiger Widerspruch bei BFS!
(Siehe hier auch „Spammer Thomas Lang“ über SEO-Spam!)
Ich würde Anzeige erstatten. Die Lage ist doch absolut eindeutig, dass es sich hier um das Erschleichen einer Geldzahlung handelt. Betrug / Nötigung
Es kann einem auch passieren, dass man Rechtsanwaltspost bekommt, dass man endlich etwas liefern soll, weil man über 600 € längst erhalten hat. Der Fall: Bei Ebay wurde mit einem Account-Namen, der völlig anders lautet als der Name des angeblichen Verkäufers und dazu noch ganz neu, ein Teil verkauft, das es vermutlich gar nicht gibt und hinterher das Geld verlangt. Ergebnis: Anzeigen wegen Betrug gegen einen unbescholtenen und völlig entsetzten Bürger und mehrere Termine bei Polizei sowie Schriftwechsel mit wechselnden Staatsanwaltschaften. Die Anzeige wurde inzwischen auf massive Nachfrage eingestellt.
Man sollte, wenn bei einem ein Abzockversuch stattfindet, es NICHT auf sich beruhen lassen. Sonst werden die Täter nie gefasst.
BFS Risk arbeitet meines Wissens für viele bekannte Firmen wie O2 und Verkehrsbetriebe, aber das heißt nicht, dass es nur anständige Firmen sind und auch nicht, dass die Auftraggeber immer recht haben (die Methoden sind oft rüde).
Eine Anzeige ist hier wohl zumindest verfrüht (siehe den weiteren Fortgang), ein Widerspruch sinnvoller!
Wenn man davon ausgeht, dass die Forderung von jemandem geltend gemacht wird, mit dem kein Geschäft zustande kam, gekommen sein kann, da PayPal u.ä. nicht genutzt wird, arbeitet jede Verzögerung zugunsten des Gauners. Damit meine ich zunächst mal nicht BFS, denn die führen ja vermutlich nur einen Auftrag aus (so wie in dem genannten Fall der Rechtsanwalt). Die Polizei hat bei Anzeige weitergehende Möglichkeiten zu prüfen. Solchen Gaunern muss das Handwerk gelegt werden. Viel zu viele zögern!!
So etwas habe ich noch nie bekommen, dafür aber mehrmals schon eine Aufforderung, einen Eintrag in irgendeinem dubiosen Online-Branchenbuch zu bezahlen. Ich hab da nie drauf reagiert und es kamen auch keine weiteren Forderungen.