Aus Gewissensgründen
Eine Fernseh-Dokumentation über die Geschichte der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in beiden deutschen Staaten weckte beim Autor Erinnerungen an seine (späte) Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Briefe seiner Mutter zeugen von den Mühen, aber auch von den Unsinnigkeiten der unseligen Prüfungsausschüsse in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts.
Aus Gewissensgründen. Von der Last, den Kriegsdienst zu verweigern
Kürzlich wurde im Fernsehen die Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks (NDR) „Geschichte im Ersten: Als das Gewissen geprüft wurde“ ausgestrahlt (Film leider nicht mehr abrufbar). Sie befasste sich mit der Situation von Kriegsdienstverweigerern in beiden Teilen Deutschlands. Damals junge Männer aus beiden Staaten kamen zu Wort.
Die berüchtigten Kreiswehrersatzämter
Im Westen berüchtigt waren die Prüfungsausschüsse der Kreiswehrersatzämter und besonders die sogenannten Notwehr-Fragen. Man stelle sich vor: Eine Behörde der Wehrverwaltung, also der Bundeswehr, hatte über das „Gewissen“ derer zu entscheiden, die nicht zur Bundeswehr wollten!Ich selbst hatte zwei solcher Verhandlungen, die eher Inquisition waren, verloren, wobei die erste von vornherein zum Scheitern verurteilt war, weil ich aus meiner geplanten Totalverweigerung keinen Hehl machte. Hiervon nahm ich später allerdings Abstand. Erst vor einem (nun öffentlichen) Berufungsverfahren wurde ich als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt.
Durch die Sendung wurden eigene Erinnerungen an diese Zeit geweckt. Mir fiel ein, dass sich meine Mutter gegenüber dem Kreiswehrsatzamt und später für das Verwaltungsgericht schriftlich geäußert hatte. In ihrem Nachlass fanden sich nach ihrem Tod auch Kopien dieser Schreiben, die ich über die Jahre aufgehoben hatte – und nun tatsächlich wiedergefunden habe.
Rückschlüsse auf die Einstellung zum Kriegsdienst
Vom Kreiswehrersatzamt wurden damals, 1973, sogar meine Eltern angeschrieben. Sie sollten Auskunft „über Person, das sittliche Verhalten und die Beweggründe Ihres Sohne für seinen Entscheid, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, […] berichten“. Hier das Schreiben im Wortlaut:
Prüfungsauschuß 2 f. Kriegsdienstverweigerer
beim Kreiswehrersatzamt Frankfurt/M.
– Geschäftsstelle –
Az.: 24 – 11 – 01 / KDV-Reg.-Nr. 365/73/54
6236 Eschborn, d. 14.6.73
Frankfurter Allee 14–24Herrn Adalbert Filkas und Frau
Betr.: Antrag Ihres Sohnes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Sehr geehrter Herr Filkas!
Sehr geehrte Frau Filkas!
Ihr Sohn R o n a l d [Stelle nun unleserlich, wahrscheinlich ausradiert oder übermalt] hat den Antrag gestellt, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.
Über seinen Antrag soll der Prüfungsauschuß für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt Frankfurt/M. in einer mündlichen Verhandlung entscheiden.
Bei der Entscheidung hat der Prüfungsauschuß nach den gesetzlichen Bestimmungen die Persönlichkeit, das sittliche Verhalten und die Gründe Ihres Sohnes für seinen Entschluß zu würdigen. Der Prüfungsauschuß ist berechtigt, Auskünfte bei Behörden und Privatpersonen einzuholen.
Sie werden daher gebeten, dem Prüfungsauschuß über Person, das sittliche Verhalten und die Beweggründe Ihres Sohnes für seinen Entschluß, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, zu berichten.
Von besonderem Interesse wäre es, wenn Sie bestimmte Erlebnisse oder Erfahrungen, religiöse, weltanschauliche oder politische Erkenntnisse und bestimmte Äußerungen und Verhaltensweisen Ihres Sohnes abgeben könnten, die Rückschlüsse auf seine innere Einstellung zum Wehr- und Kriegsdienst zulassen.
Es bleibt Ihnen anheimgestellt mitzuteilen, wie Sie und Ihre Familienangehörigen zu dem Entschluß Ihres Sohnes stehen.
Für eine baldige Beantwortung dieses Schreibens wäre Ihnen der Prüfungsauschuß dankbar.
Ein geradezu zur Denunziation einladendes Schreiben, doch meine Mutter fand die richtigen Worte für ihre Antwort.
Noch nicht volljährig, aber schon Krieg spielen!
Elise Filkas
Frankfurt/M,den 24.6.73An den Prüfungsauschuß für Kriegsdienstverweigerer!
Az.:24– 11–01 / KVD-Reg.-Nr. 365/73/54Bezüglich Ihres Schreibens möchte ich Ihnen mitteilen,daß ich mit den Anschauungen und der Einstellung meines Sohnes gegenüber Krieg und Kriegsdienst, völlig übereinstimme.
Schließlich habe ich einen Krieg erlebt. Habe erlebt, wie mein Verlobter bei der Verteidigung seines Vaterlandes den Heldentod starb, während das was er verteidigte zu Schutt und Asche wurde.Seine Eltern kamen bei einem Bombenangriff ums Leben.Ich selbst leistete 6 Jahre für mein Vaterland Kriegsdienst in einem Rüstungsbetrieb(nicht freiwillig) , wurde 2mal ausgebombt und bin 30% kriegsbeschädigt, als Folge eines Knieschusses.Ich habe gesehen,wie man 15–18jährigen Kindern Panzerfäuste in die Hand gedrückt hat.Sie sollten den Ami aufhalten,während sich Bonzen und Offiziere verdrückten. Sie riefen nach ihrer Mutter und als alles vorbei war,fand man sie,die Hände in den Boden gekrallt und man sammelte sie ein, oder das was noch von ihnen übrig war und lud sie alle auf einen Karren.48 an der Zahl.Oh!Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen!—————–
Auch meinen Buben habe ich das alles schon in ihrer frühen Kindheit erzählt.
Ich will nicht, daß es Ihnen genauso geht!Ich will nicht, daß sie gezwungen werden zu lernen, wie man Menschen tötet um von Menschen getötet zu werden,die genau so dazu gezwungen wurden,ohne es zu wollen!Nun sind meine Söhne beinahe erwachsen(volljährig sind sie noch nicht, aber Krieg spielen dürfen sie schon)und machen sich ihreeigenen Gedanken über Kriegsdienst und Krieg.Vietnam lieferte ja das schönste Beispiel!
Wenn schon Kriegsdienst, warum nehmen Sie dann nicht Gangster?
Davon haben wir doch wahrlich mehr als genug!!Die könnten sich dann austoben und die Bürger könnten endlich wieder ruhig schlafen.—–
Auf ihren Brief hatte sie noch einen Ausschnitt aus der Frankfurter Neuen Presse vom 26. Juni 1973 (vermutlich ein Kommentar zu einer aktuellen Meldung) aufgeklebt:
Schußwaffen
Aus einen Appell der Frankfurter Polizei bis zum 30. Juni alle in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen abzumelden, geht hervor, daß man in dieser Stadt die Zahl der Waffen auf 30 000 bis 40 000 schätzt. Genug, um eine Armee auszurüsten!
Eine bewaffnete Armee, mitten in einer friedliebenden Stadt. Und wozu — man darf doch einmal fragen — brauchen die 40 000 Leute die 40 000 Schießprügel? Sie werden ja nicht alle in Schützenvereinen sein. Sicher ist, daß es eine Dunkelzahl verdächtiger Elemente unter den Pistolenbesitzern gibt, die unter Umständen bereit sind, mit Waffengewalt Verbrechen zu begehen. Und das eben stimmt so bedenklich.
Ht.
Worauf meine Mutter noch ergänzend anmerkte:
Da haben Sie ja schon von Frankfurt alleine eine ganze Armee zusammen.Und ihre Waffen bringen sie auch noch mit!!!
Der Gang vor das Verwaltungsgericht
Allein, ihr engagierter Brief half nicht. Und auch die zweite „Prüfung“, die nach der ersten Ablehnung folgte, führte zu keiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Es blieb nur der Gang vor das Verwaltungsgericht und zu einem nun öffentlichen Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auch hierfür verfasste meine Mutter wieder einen Brief.
Entweder haben wir eine Demokratie und ein Grundgesetz oder nicht!
Elise Filkas
Frankfurt/M, den 9.5.1974An das Verwaltungsgericht Frankfurt/M
Az. V/1 E 24/74
Betrifft: Klage meines Sohnes gegen die Bundesrepublik Deutschland
Als Mutter des Klägers und vielfach geschädigte Bürgerin des 2. Weltkrieges möchte ich Sie bitten,mir eine Minute Gehör zu schenken,damit ich wie folgt,zu der Klage Stellung nehmen kann.
Die jungen Menschen wachsen auf,antiautoritär erzogen, wie man uns ja immer predigte und wie es auch in den Schulen praktiziert wurde.
In gläubigem Vertrauen in die Demokratie und das Grundgesetz,das praktiziert werden sollte.
Sie haben von ihren Eltern von den Schrecken des 2.Weltkrieges gehört und von dem überflüssigen Gemetzel inVietnam gelesen und gesehen.
Überdies wurde mein Sohn von mir erzogen,alle Gewalt abzulehnen und den Krieg zu hassen.Ich lehrte ihn,seinen Nächsten zu lieben, und nicht,ihn zu töten.Er weiß,es gibt keine Feinde,nur aufeinandergehetzte Menschen.
Mein Sohn wurde ein sensibler Mensch,der keiner Fliege etwas zu Leide tun kann.Glauben Sie,er würde ein guter Soldat werden?Gezwungen zu etwas,das er in tiefster Seele verabscheut!
Was soll das also?
Entweder wir haben eine Demokratie und ein Grundgesetz,Art.144, Abs. 3, oder wir haben keins.
Dann aber muß der Staat seine Jugend anders erziehen, wenn er Soldaten haben will.
Sollten Sie die Klage meines Sohnes abweisen, so sehe ich seiner Einberufung mit großer Sorge entgegen.Auch muß ich dann annehmen,daß doch so manches nur auf dem Papier steht und vieles reformbedürftig. Denn wenn schon “ aus Gewissensgründen “,dann müssen diese auch anerkannt werden.Denn wer kennt schon das Gewissen eines anderen Menschen und maßt sich an, darüber zu befinden??!
Wir kennen unser eigenes nicht definieren.Wir wissen nur, daß es uns befiehlt:“Tue dies,oder lasse jenes.“
Ich bitte Sie daher herzlich, meinen Sohn als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen.
Sie würden damit allen Betroffenen viel Scherereien,meinem Sohn eine große Gewissensnot ( er nimmt keine Waffe in die Hand ),und mir viel Kummer ersparen!!
Endlich anerkannt!
Begleitet von einem Rechtsanwalt, der von einer Initiative für Kriegsdienstverweigerer, von der ich mich vorher beraten ließ, zu einem geringen Pauschalbetrag gestellt wurde, der aber während der Verhandlung nicht eingriff, und vor einem Zuschauer (wahrscheinlich ein weiterer Kandidat, dem ein solches Verfahren noch bevorstand), erfolgte endlich die ersehnte Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor dem Verwaltungsgericht!
Weitere Verweise
- Wikipedia: Kriegsdienstverweigerung in Deutschland, hier der Abschnitt „KDV-Prüfungsverfahren“
- Connection e. V. – Internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure
- Banausen (auch eine Form der Kriegsdienstverweigerung)
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