Verbot von Gender-Sonderzeichen in Hessen
Nun ist er also beschlossen: CDU und SPD einigten sich auf den neuen Koalitionsvertrag für Hessen. Darin enthalten: ein Verbot von Gender-Sonderzeichen an Schulen, Universitäten, in der Verwaltung und im Rundfunk. Das ist im Hinblick auf die dringendsten Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, natürlich ein enormer Fortschritt!
Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag, hier zitiert aus dem PDF auf der Website der hessischen CDU:
Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache werden wir daher zukünftig landesweit verzichten.
Kritik daran folgte auch prompt. So stellten etwa die Germanistischen Institute der Unis Gießen, Darmstadt, Kassel und Marburg fest, dass das Verbot von Gender-Sonderzeichen vom Rat für deutsche Rechtschreibung, auf den sich die künftige Koalition berufe, „gerade nicht gedeckt“ sei.
Dass gesellschaftliche Anforderungen an einen angemessenen Sprachgebrauch von der Sprachgemeinschaft ausgehandelt und nicht durch institutionelle Eingriffe oder Verordnungen geregelt werden, gehört zu den Errungenschaften einer Demokratie.
Beifall dürfte dieses Verbot jedoch am rechten Rand unserer Gesellschaft finden. Dass nun aber angewendet werden soll, was dieses Milieu vehement ablehnt, nämlich staatliche Eingriffe – geschenkt. Ebenso, dass dieses Milieu genau solche bislang unserer Bundesregierung unterstellte. Nicht nur, was das Gendern anbelangt, das ja angeblich „staatlich vorgeschrieben“ sei! Nun, dass (extrem) rechte Einstellung häufig mit extremen geistigen Verrenkungen einhergehen, wusste schon Adorno.
Apropos Schulen. Lobenswert mag hier zwar sein, musikalische Begabungen zu fördern. Ob dies jedoch ausgerechnet durch das „Blockflötenprojekt“ für Schulanfängerinnen und Schulanfänger geschehen soll, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, mag allerdings bezweifelt sein. Demnach sollen „Grundschülerinnen und Grundschüler eine Blockflöte und die Lehrkräfte passendes Unterrichtsmaterial erhalten“. Wer aber einmal Kind war, ahnt das Problem: Gerade Blockflöten erreichen bei Kindern häufig das genaue Gegenteil, nämlich ein völliges Desinteresse an der Musik!
Wir stellen abschließend fest: Mit dem Verbot von Gender-Sonderzeichen in Hessen stellt sich die künftige Koalition den wahren Herausforderungen unserer Zeit, etwa der mangelnden Bildung, und dem Klimawandel will man u. a. mit „Technologieoffenheit“ begegnen (siehe hierzu „In der Wortwahl vergriffen: Technologieoffenheit“ in meinem beruflichen Weblog!).
Aber Hauptsache der Wirtschaft und der AfD gefällts!
(Siehe auch hessenschau.de: „Bezahlkarte, Balkonkraftwerke und Blockflöten: Was im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht“ vom 18. Dezember 2023!)
Kommentare
Verbot von Gender-Sonderzeichen in Hessen — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>