Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen Höcke!
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nun fordert eine Petition, einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen Höcke zu stellen.
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist in vielerlei Hinsicht ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Selbst diese selbst ernannte „Alternative“ warf ihm anlässlich eines Parteiausschlussverfahrens 2017 vor, sich am Nationalsozialismus und an Adolf Hitler zu orientieren. Unter dem Pseudonym Landolf Ladig hatte Höcke für ein NPD-Blatt geschrieben, dass Deutschland am Zweiten Weltkrieg nicht schuld gewesen sei.
In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ doziert er über ein von ihm angestrebtes „Remigrationsprojekt“. Währenddessen werde „man, so fürchte ich, nicht um eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen“:
Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen[.]
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben im Bewusstsein der Erfahrungen während der Weimarer Republik Instrumente bereitgestellt, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren. Neben einem kompletten Parteiverbot auf Landes- oder Bundesebene ist die „Grundrechtsverwirkung“ nach Artikel 18 des Grundgesetzes eine gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde. Der Artikel im Wortlaut:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Darüber hinaus kann im Zuge der Grundrechtsverwirkung für deren Dauer auch das aktive und das passive Wahlrecht sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden (§ 39 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes [BVerfGG]). Und genau dies muss passieren, damit Björn Höcke der freiheitlichen Demokratie keinen weiteren Schaden zufügen kann!
Obwohl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland solche Anträge bereits gestellt wurden, ist zwar noch nie eine Grundrechtsverwirkung ausgesprochen worden. Doch angesichts eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens, das sich aber (sehr) lange hinziehen kann, verspricht ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen Höcke eine schnellere Lösung. Außerdem: Angesichts des kürzlichen aufgedeckten geheimen Treffens von AfD-Funktionären, einem Rechtsradikalen, CDU-Mitgliedern, die auch in der CDU-nahen „Werteunion“ engagiert sind, sind Höckes Remigrationspläne und die Petition ungeahnt aktuell geworden!
Zur Petition: WeAct: Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen! Bislang (Stand 12. Januar 2024) haben bereits an die 500.000 Menschen die Petition unterstützt.
Siehe auch
- zu einem AfD-Verbotsverfahren: tagesschau.de: „Nach Treffen mit Rechtsextremen: Argumente für ein AfD-Verbotsverfahren?”),
- zum „Remigrationsprojekt“: tagesschau.de: „Geheimtreffen: AfD-Politiker diskutieren offenbar Vertreibungsplan“
- und hier beispielsweise „Die AfD hat immer Gründe!“
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