Soziokulturelles Leben mit Arbeitslosengeld II
„Arbeitslose kriegen nicht mehr Geld“ lautete die Überschrift von „Thema des Tages“ in der Frankfurter Rundschau vom 26. November 2006. Der Anlass war ein wenige Tage zuvor beschlossenes Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts, nach dem die Hartz-IV-Reform und damit das Arbeitslosengeld II verfassungsgemäß sind.
Wir erinnern uns: In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht so etwas wie „ein Leben in Würde“ usw., das jedem Mitglied dieser Gesellschaft zuzugestehen ist. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines soziokulturellen Existenzminimums, d. h. also, dass es nicht ausreicht, dass keiner verhungert oder erfriert. Empfänger vom Arbeitslosengeld II und anderer Hilfen sollen auch am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
So weit, so gut. Doch in der Praxis sieht dies ganz anders aus! Und das wurde jetzt durch das vorher genannte Urteil bestätigt, nachdem schon vor Monaten zwei Arbeitslose bei einer unteren Instanz geklagt (und verloren) hatten, dass die neue Arbeitslosenregelung sie vom „gesellschaftlichen Leben“ ausschließe. Damals verspürte der Richter immerhin noch „Bauchschmerzen“ bei der Verkündung des Urteils (Gericht nicht zuständig für die Änderung der Sätze), wie er sagte.
Tatsache ist, dass ein Auskommen mit inzwischen € 351 im Monat (wobei darin gar nicht alle fixen Kosten übernommen sind, es im Endeffekt also weniger sind) gerade zum Überleben, nicht aber zum Leben reicht!
Woher kommt eigentlich überhaupt diese Festsetzung? Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) sagt dazu: „Bezugsgröße für den Regelsatz ist nicht der mittlere Lebensstandard der Bevölkerung, sondern die Konsumausgaben des unteren Fünftels der Bevölkerung. […] Dabei werden, auf Basis politischer und nicht sachlicher Erwägungen, weitere Abzüge vorgenommen. […] Zudem bleiben Preissteigerungen unberücksichtigt“ (zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 28. Juli 2006, Auszeichnungen von mir).
Aha!
Des unteren Fünftels der Bevölkerung!
Mein soziokulturelles Leben sieht dann wohl so aus: billigste Lebensmittel vom Discounter zum Leben und der Treff mit ähnlichen Zeitgenossen an der Trinkhalle oder, weil die ja recht gepfefferte Preise verlangen, mit Billigbier aus der Plastikpulle (am besten noch Weizenbier, das haut mehr rein!) und vielleicht noch’n Flachmann um das runterzukriegen!
Neue Klamotten? Neuer Kühlschrank? Kino, Konzerte, Theater? „Der Regelsatz deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für die Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben“ (Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld). Also Fehlanzeige!
Redet da schon jemand von „neuer Armut“? Prost!
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