Wohnungswechsel mit Arbeitslosengeld II
Wer Arbeitslosengeld II (Alg II) bezieht und einen Wohnungswechsel vornehmen will, sieht sich meist unüberwindbaren Hindernissen ausgesetzt. Über den Wohnungswechsel mit Arbeitslosengeld II.
Der Wohnungswechsel mit Arbeitslosengeld II, im Volksmund „Hartz IV“, eigentlich „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)“, gestaltet sich schwierig. Die Hindernisse fangen beim zuständigen Jobcenter bzw. der Geschäftsstelle der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an. Ganz kompliziert ist es, wenn man in einen anderen Zuständigkeitsbereich umzuziehen möchte.
Dass der ganze bürokratische Aufwand mitunter schon von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, veranschaulichen trotz der Unkenntnis des Bindestrichs und diverser Kommaregeln diese „Informationen für HARTZ IV Empfänger“ [sic!] der Altländer Immobilien, wobei allerdings mancher berechtigte Seitenhieb gegen die Politik und Praxis der Behörden nicht fehlen darf. Da muss die Wohnungsgröße und die Höhe der Miete geprüft werden. Dann werden Papiere zwischen den Geschäftsstellen hin und her geschickt und in der Zwischenzeit ist die Wohnung wohl anderweitig vergeben!
Im Endeffekt und zwischen den Zeilen raten sie also von einem Wohnungswechsel von Arbeitslosen ab! Wohnungen wollen ja schließlich vermietet sein …
(Danke an CT für den Link!)
Nachtrag vom 14. April 2024: Der o. g. Verweis ist nicht mehr verfügbar. Hier eine archivierte Version vom 22. September 2016.
(Siehe hier etwa auch „Kleines Hartzgedicht“!)
spät gefunden, aber nicht zu spät:
Hartz IV Forum – Ratgeber Umzug
„Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen – egal ob mit oder ohne Zustimmung des Leistungsträgers, …“
Für die gemachten Aussagen kann ich keine Garantie übernehmen. Aber es wurde bis jetzt über 40.000 mal gelesen! Das Thema scheint also von ziemlicher Bedeutung zu sein.
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