Was Sie schon immer (nicht) wissen wollten (2)
SEPA, IBAN, BIC und SWIFT
Banken und Sparkassen dürfen aufgrund einer verbindlichen Verordnung der Europäischen Union ab dem 1. Februar 2014 nur noch SEPA-Überweisungen und -Lastschriften anbieten. SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Dies bedeutet, dass Zahlungen ab dann nur noch mit der internationalen Kontonummer IBAN und der internationalen Bankleitzahl BIC abgewickelt werden. Die weitere Verwendung der alten nationalen Kontodaten wird auch für Zahlungen innerhalb von Deutschland nicht mehr möglich sein. Grund genug, sich damit einmal zu beschäftigen.
Was verbirgt sich hinter SEPA, IBAN, BIC und SWIFT?
Hinter den Kürzeln IBAN, BIC und SWIFT verbergen sich die für den bisher transnationalen, ab dem 1. Februar 2014 auch nationalen Bankverkehr notwendigen Kennziffern für Konto und Bankkennung. Die Struktur ist aber schon etwas älter: SEPA-Überweisungen konnten bereits seit 2008, SEPA-Lastschriften bereits seit 2009 genutzt werden. Doch bald werden sie verbindlich. Die IBAN (International Bank Account Number) ist dabei die weltweit gültige Nummer eines Girokontos. Sie kann bis zu 34 Stellen umfassen und setzt sich aus einem zweistelligen Ländercode (die ersten beiden Buchstaben), einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl sowie der Kontonummer mit zehn Stellen zusammen. Eine deutsche IBAN hat jedoch immer 22, eine österreichische immer 20 und eine Schweizer immer 21 Stellen.
BIC und SWIFT
Die Funktion einer internationalen Bankleitzahl hat der BIC oder auch SWIFT-Code. BIC steht für „Bank Identifier Code“, oft auch „SWIFT-Code“ genannt, wobei SWIFT für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications“ steht. Der BIC kann aus acht oder elf Zeichen bestehen: dem vierstelligen Bankcode, dem zweistelligen Ländercode, beide bestehend aus Buchstaben, und dem ebenfalls zweistelligen Ortscode, der aus Buchstaben und Ziffern besteht, sowie optional einer Filialbezeichnung, die ebenfalls aus Buchstaben oder Ziffern bestehen kann, also etwa „BIC CELADEFF“ oder „BIC CELADEFF121“.
Zur Schreibweise und Typografie
Zur Schreibweise, nicht nur für Typografen: Der BIC oder SWIFT-Code wird nicht untergliedert. Nach DIN und ISO-Norm wird die IBAN jedoch von links nach rechts in Vierergruppen gegliedert, also etwa IBAN DE40 5005 0201 0357 0156 81. Zu beachten ist diese Gliederung im Schriftverkehr, also etwa auf Briefköpfen. In Formularen entfällt sie.
Die IBAN ist übrigens die des Autors. Sein SWIFT-BIC ist HELADEF1822. Wer ihm also etwas überweisen möchte …
(Siehe auch ¢Was ist IBAN, BBAN, SWIFT, BIC, ACH, SEPA, SCT und SDD?“ und hier etwa auch „Reichtum besteuern!“)
Berufsbedingt hatte ich darüber schon Kenntnis, aber für viele kommt da was echt Neues zu….
Den letzten Satz fand ich gut, aber leider kann ich es nicht machen…. 🙂