Bankgebühren zurückfordern
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann zur Folge haben, dass Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse Bankgebühren zurückfordern können!
Sie kennen das: Viele Banken und Sparkassen verändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit etwa folgendem abschließenden Wortlaut:
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Mit einem Urteil hat der BGH nun entschieden, dass solche Formulierungen unzulässig sind, da sie „ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“ (das ausführliche Urteil: Az. XI ZR 26/20). Dazu sei jedoch ein neuer Vertrag notwendig.
Das heißt für die Kundschaft: Sie können Ihre Bankgebühren zurückfordern. Und zwar all jene Gebühren, die durch Schweigen gar nicht vertraglich vereinbart wurden!
Das funktioniert so: Sie schauen, welche Gebühren Sie ursprünglich beim Abschluss Ihres Kontos oder Depots vereinbart hatten. Alle Gebühren, die seitdem ohne Ihre Zustimmung erhöht wurden, können Sie zurückfordern. Dies gilt allerdings nur für diejenigen, die Sie seit 2018 zu viel gezahlt haben. Für den Zeitraum davor ist die Bank nämlich durch die Verjährung geschützt.
Weitere Informationen:
- DER SPIEGEL: „Kontogebühren sind oft ungültig: So holen Sie sich Ihr Geld von der Bank zurück“ vom 1. Mai 2021
- Finanztip: „Bankgebühren zurückfordern: Diese Gebühren sind unzulässig“ vom 6. Mai 2021
Siehe hier auch:
Gut zu wissen, danke für den Tipp!