Zwangseinweisungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass Zwangseinweisungen in die Psychiatrie nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten erlaubt sind. In Deutschland jedoch dürfen Menschen zwangsweise eingewiesen werden, wenn Fachleute annehmen, dass sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Wie ist das möglich?
Diese UN-Konvention gilt seit 2009 auch hierzulande, doch bei ihrer Umsetzung in nationales Recht wurde die Vorgabe durch Einfügen eines einzigen Wortes ausgehebelt: Statt „Eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt“ heißt es nun „Eine Freiheitsentziehung allein [Auszeichnung des Verfassers] aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt.“
Eine Änderung der vorher angewandten und umstrittenen Praxis wird so umgangen …
Quelle:
medienhandbuch.de: „Welche Themen werden von den Medien nicht gebracht?“
Ein interessanter Beitrag und die Zusammenstellung unter dem angegebenen Link ist auch lohnenswert zu lesen!
Kommentar von Cornelia — Mittwoch, 10. Februar 2010 @ 20:42
Der angegebene Link ist inzwischen leider nicht mehr abrufbar, da es dieses Portal in dieser Form nicht mehr gibt. Interessant ist aber die „die schlaue Patientenverfügung“ gegen psychiatrischen Zwang.
Kommentar von Ronald — Montag, 5. September 2011 @ 14:59