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Kachelmann ein Vergewaltiger? — 5 Kommentare

  1. Natür­lich weiß vor allem der Außen­ste­hende, nur durch die Medien infor­mierte, nie, was an sol­chen Vor­wür­fen dran ist. Inso­weit haben die Medien eine Ver­ant­wor­tung, der sich zumin­dest Teile nicht bewusst sind oder sie, was wahr­schein­li­cher ist, gewinn­ma­xi­mie­rend ver­drän­gen. Denn was wäre die „Blöd“-Zeitung (Zitat eines TV-​Kommissars) ohne rei­ße­ri­sche Schlag­zei­len in einer Größe für Seh­ge­schä­digte ohne sol­che „Ereig­nisse“. Ich habe mal in eine Such­ma­schine „Kachelm­ann Ver­ge­wal­ti­gung“ ein­ge­ge­ben, um mir einen 3-​Minuten-​Überblick zu ver­schaf­fen. Da wird z.B. ange­führt, dass er in Talk­run­den anzüg­li­che Bemer­kun­gen gemacht haben soll, was als mög­li­ches Indiz für eine Ver­ge­wal­ti­gung gel­ten könnte. Offen­bar trägt auch das inten­sive Gucken von Talk­run­den zur Ver­blö­dung bei wie es ein­zelne Blät­ter, s.o., auch tun. Es gab aber auch andere, die unter­stellt haben, dass K. jeman­dem gehö­rig auf die Füße getre­ten sein muss, was ja nur so zu ver­ste­hen ist, dass man ihm mög­li­cher­weise was anhängt und er dem­zu­folge unschul­dig wäre. Diese Mög­lich­keit würde bedeu­ten, dass die Ex-​Freundin instru­men­ta­li­siert wurde (sich hat instru­men­ta­li­sie­ren las­sen, denn sie muss mit­ge­macht haben).

    Das Aus­plau­dern von Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen sollte im Wie­der­ho­lungs­fall mit Ent­las­sung aus dem Beam­ten­ver­hält­nis bestraft wer­den (Ver­ur­tei­lung ab 1 Jahr Haft hätte die­selbe Wir­kung). Wahr­schein­lich wird gegen ent­spre­chende „Schmiere“ geplau­dert. Wohl des­halb gibt es den Begriff Schmie­ren­blatt. Lei­der wird man so etwas schwer nach­wei­sen können.

    Letzt­lich ist jeder Mann angreif­bar, wenn ihm eine Frau eine Ver­ge­wal­ti­gung unter­stellt, z.B. weil sie Rache­glüste befrie­di­gen will. Ich halte es für beson­ders per­fide und sowohl dem betrof­fe­nen Mann als auch allen Frauen gegen­über für ver­ab­scheu­ungs­wür­dig, denn die unter­stellte Tat spielt sich natur­ge­mäß immer im Ver­bor­ge­nen ab. Außer­dem: wird die Ex-​Freundin von K. der Falsch­an­schul­di­gung über­führt oder das Ver­fah­ren man­gels Bewei­sen ein­ge­stellt, blei­ben in der Öffent­lich­keit zwei Ein­drü­cke zurück:
    1. an dem Vor­wurf war viel­leicht doch was dran, ein Schat­ten bleibt also auf Kachelm­ann zurück.
    2. wenn Frauen eine Ver­ge­wal­ti­gung anzei­gen, ist das kri­mi­nelle Gesche­hen erst mal in Frage zu stel­len. Für tat­säch­lich ver­ge­wal­tigte Frauen ist das eine dra­ma­ti­sche Erfah­rung und Demü­ti­gung. Es läuft letzt­lich dar­auf hin­aus, dass sie bewei­sen muss, was geschah, was schwie­rig ist, wenn sie keine ein­deu­ti­gen Ver­let­zun­gen davon­ge­tra­gen hat, denn alles pas­sierte im Verborgenen.

    Mir stellte sich spon­tan die Frage, warum hier das ‚angeb­li­che‘ Ereig­nis mit ca. einem Monat Ver­spä­tung ange­zeigt wurde. Ein oder zwei Tage spä­ter wäre für die Ermitt­lung schon schlecht, aber irgend­wie nach­voll­zieh­bar, aber ein gan­zer Monat lässt bei mir Zwei­fel an der Aus­sage gedei­hen. Eine Ver­ge­wal­ti­gung lässt sich nach so lan­ger Zeit nicht mehr nach­wei­sen, zudem die übli­chen Indi­zien (DNA…) kaum hel­fen wür­den, da die bei­den ja zuvor ein Paar waren.

    Zu einem fai­ren Pro­zess gehört es, jede Vor­ver­ur­tei­lung zu ver­mei­den. Frü­her konnte man einen Gefan­ge­nen an ein frem­des Gericht über­ge­ben, um ihn vor Lynch­jus­tiz zu schüt­zen, heute sor­gen e i n i g e Medien dafür, dass die Fair­ness und Wahr­heits­liebe ganz den Bedürf­nis­sen der Medien unter­ge­ord­net wer­den. Pres­se­rat ? Wo kein Klä­ger, da kein Rich­ter! Hin­ter­her ist es im Übri­gen immer zu spät…. für den aktu­el­len Fall.

    • Die Fest­nahme am Frank­fur­ter Flug­ha­fen war von einer Son­der­kom­mis­sion drei Wochen lang geplant wor­den, um so wenig Auf­se­hen wie mög­lich her­vor­zu­ru­fen, wie etwa die Frank­fur­ter Rund­schau schreibt.

    • Von Expe­ri­men­ten, die bele­gen, dass Zeu­gen z. B. schon nach kür­zes­ter Zeit nicht mehr wis­sen, wel­che Farbe ein Unfall­auto gehabt hat, habe ich auch gehört und gele­sen. Aber hier geht es um eine ganz andere Dimen­sion, und die­ser Ver­weis auf den Arti­kel aus Legal Tri­bune Online beleuch­tet das sehr gut!

      Wenigs­tens ist es erleich­ternd, dass Kachelm­ann erst ein­mal aus der Unter­su­chungs­haft ent­las­sen wurde, auch wenn sein Pro­zess erst spä­ter als im Sep­tem­ber statt­fin­den kann, weil Pro­zesse gegen inhaf­tierte Ange­klagte Vor­rang haben.

      Nur, wie vor­her geschrie­ben: Seine Kar­riere dürfte vor­bei sein, egal, wie der Pro­zess aus­ge­hen wird!

  2. Pingback:„Hartz IV-Hammer“? – Ronalds Notizen

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