Auf dem rechten Auge blind
Wir haben hier schon behandelt, wie nett die Menschen im Osten unserer Republik und auch und gerade in Dresden sind. Die dortige Staatsanwaltschaft lässt sich nicht lumpen! Auf dem rechten Auge blind, eine kleine Chronik.
Staatsanwaltschaft Dresden stellt immer wieder brisante Verfahren ein
Die Menschen in den sogenannten Neuen Bundesländern, also die im Osten unserer Republik, sind nett, tolerant, gastfreundlich und hilfsbereit. Sie gehen für Volksfahrräder auf die Straße, üben sich in der Willkommenskultur, freuen sich über Ausländer und sorgen sich über Weihnacht. Dazu sprechen viele von ihnen ein hervorragendes Deutsch. Dem will die Staatsanwaltschaft Dresden nicht nachstehen: auf dem rechten Auge blind.
Wie die Facebook-Gruppe „Chronik der Gutmenschen“ berichtet, hat diese Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Rechtspflege ist, in der jüngsten Vergangenheit diverse brisante Verfahren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt.
Von „Niggerschweinen“ und „Ratten ins Meer“
Am 1. Dezember 2016 wurden die Ermittlungen gegen den Verfasser der Äußerung „erschießt doch einfach diese niggerschweine“ [sic!] eingestellt, ein zweites Verfahren zum selben Sachverhalt wegen der Äußerung „Ratten ab ins Meer“ wurde ebenfalls eingestellt.
Begründung: Weil der Beschuldigte nicht zur Gewalt gegen alle, sondern nur gegen einige „farbige Menschen“, die laut der Staatsanwaltschaft Dresden nicht Teil der Bevölkerung Deutschlands sind, aufgerufen habe, sei es keine Volksverhetzung.
Quelle: Peter Laskowski auf Facebook: „Die Staatsanwaltschaft #Dresden so: …
Kein öffentliches Interesse am Zeigen des Hitlergrußes
Am 19. Dezember 2016 wurden die Ermittlungen wegen des öffentlichen Zeigens des Hitlergrußes gegen den bekannten Täter eingestellt.
Begründung: Es sei kein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ gegeben, zudem sei der Sachverhalt nicht eindeutig gewesen: „ Es habe zwar eine Armbewegung gegeben, wohl aber keinen klassischen Hitlergruß“, so die Quelle Radio Dresden: Radio Dresden: „‚Kein öffentliches Interesse‘ – Wirbel um Hitlergruß-Entscheidung“ vom 19. Dezember 2016.
Weitergabe von vertraulichen Informationen an Rechtsterroristen kein Geheimnisverrat
Am 26. Januar 2017 wurden die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen vermuteter Weitergabe von Informationen an die rechte Terrorgruppe Freital eingestellt.
Begründung: Die beiden Beschuldigten hätten beim Bestreiten der Vorwürfe glaubhaft gewirkt, und der Verdacht einer Straftat habe sich nicht bestätigt. Gegen einen dritten Polizisten laufe aber noch.
Quelle: Astrid Geisler, Zeit online: „Gruppe Freital: Bereitschaftspolizist darf zurück in den Dienst“ vom 26. Januar 2017. Einen weiteren Beitrag hierzu findet sich auch bei NSU Watch: „Das Verfahren, das Sachsen nicht wollte – Prozess gegen Gruppe Freital beginnt“ vom 4. März 2017.
Den „Schuldkult“ der Deutschen für „endgültig beendet“ erklärt
Am 13. Februar 2017 wurden die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Jens Maier wegen seiner Rede im Ballhaus Watzke eingestellt. Er hatte hierin den „Schuldkult“ der Deutschen für „endgültig beendet“ erklärt.
Begründung: Unabhängig von der jeweils persönlichen Einordnung dieser „äußerst befremdlichen Rede“ seien die objektiven Tatbestandvoraussetzungen der Volksverhetzung und des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener nicht erfüllt. Das Pikante daran: Jens Maier ist selbst Richter, und zwar am Landgericht (LG) Dresden!
Quelle: nas/LTO-Redaktion, LTO Legal Tribune Online: „Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Maier ein“ vom 13. Februar 2017 mit vielen weiteren Verweisen zur Vorgeschichte.
Aufruf zum Hängen politischer Gegner „nicht eindeutig“ genug
Am 22. Februar 2017 wurden die Ermittlungen gegen Lutz Bachmann wegen Äußerungen auf seiner Facebook-Seite, die zum Hängen politischer Gegner aufrufen, eingestellt.
Begründung: Bachmanns Facebook-Eintrag sei nicht eindeutig genug, weil er verschiedene Deutungsmöglichkeiten zulasse und eine „bloße Wunschformulierung“ nach dem Tod einzelner Personen nicht für eine Verurteilung reiche.
Quelle: MDR Sachsen: „Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Bachmann ein“ vom 22. Februar 2017.
„Denkmal der Schande“: keine Volksverhetzung
Am 01. März 2017 wurden die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen seiner Rede im Ballhaus Watzke eingestellt, derselben Veranstaltung übrigens, auf der auch der AfD-Politiker Jens Maier eine ähnliche Rede hielt (siehe vorher). In dieser Rede, die national wie international für Empörung sorgte, hatte Höcke vom „Denkmal der Schande“ gesprochen, und von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“, um schließlich eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ zu fordern.
Begründung: Höckes Rede sei eine „radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ und damit keine Volksverhetzung. Auch handele es sich nicht um Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, weil er seine Rede nicht direkt an NS-Opfer gerichtet habe.
Quelle: Zeit online: „Dresdner Rede: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Höcke ein“ vom 1. März 2017.
Sogenannter „PEGIDA-Galgen“ nicht strafbar
Am 10. März 2017 schließlich wurden die Ermittlungen gegen den Träger einer Galgenattrappe, die für die Regierungsvertreter/-innen „„Siegmar [sic!] ‚das Pack‘ Gabriel“ und „Angela ‚Mutti‘ Merkel“ reserviert war, eingestellt.
Begründung: Es sei nicht nachweisbar, dass er Dritte zum Mord an den namentlich genannten Regierungsvertretern animieren wolle. Auch sei dem Mann keine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nachzuweisen.
Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten (DNN): „Meinungsfreiheit – Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Pegida-Galgen ein“ vom 10. März 2017.
Wir stellen fest: Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Dresden sind auf dem rechten Auge blind.
Siehe hier auch
- „Keine besondere Intensität des Angriffs“ über die Staatsanwaltschaft Leipzig, die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen AfD-Ortsgruppe Eilenburg einstellte.
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