Archiv der Kategorie Politik und Gesellschaft

Menschenrechte

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

[…]

Artikel 1

Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Soziale Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.

Artikel 2

Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.

Artikel 3

Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft und kein Einzelner können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.

Artikel 4

Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.

Artikel 5

Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. Alles, was durch das Gesetz nicht verboten ist, darf nicht verhindert werden, und niemand kann gezwungen werden zu tun, was es nicht befiehlt.

Artikel 6

Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. Es muss für alle gleich sein, mag es beschützen oder bestrafen. Da alle Bürger vor ihm gleich sind, sind sie alle gleichermaßen, ihren Fähigkeiten entsprechend und ohne einen anderen Unterschied als den ihrer Eigenschaften und Begabungen, zu allen öffentlichen Würden, Ämtern und Stellungen zugelassen.

Artikel 7

Niemand darf angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden, es sei denn in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und nur in den von ihm vorgeschriebenen Formen. Wer willkürliche Anordnungen verlangt, erlässt, ausführt oder ausführen lässt, muss bestraft werden; aber jeder Bürger, der kraft Gesetzes vorgeladen oder festgenommen wird, muss sofort gehorchen; durch Widerstand macht er sich strafbar.

Artikel 8

Das Gesetz soll nur Strafen festsetzen, die unbedingt und offenbar notwendig sind, und niemand darf anders als aufgrund eines Gesetzes bestraft werden, das vor Begehung der Straftat beschlossen, verkündet und rechtmäßig angewandt wurde.

Artikel 9

Da jeder so lange als unschuldig anzusehen ist, bis er für schuldig befunden wurde, muss, sollte seine Verhaftung für unumgänglich gehalten werden, jede Härte, die nicht für die Sicherstellung seiner Person notwendig ist, vom Gesetz streng unterbunden werden.

Artikel 10

Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.

Artikel 11

Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.

Artikel 12

Die Gewährleistung der Menschen- und Bürgerrechte erfordert eine öffentliche Gewalt; diese Gewalt ist also zum Vorteil aller eingesetzt und nicht zum besonderen Nutzen derer, denen sie anvertraut ist.

Artikel 13

Für die Unterhaltung der öffentlichen Gewalt und für die Verwaltungsausgaben ist eine allgemeine Abgabe unerlässlich; sie muss auf alle Bürger, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten, gleichmäßig verteilt werden.

Artikel 14

Alle Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Vertreter die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen, diese frei zu bewilligen, ihre Verwendung zu überwachen und ihre Höhe, Veranlagung, Eintreibung und Dauer zu bestimmen.

Artikel 15

Die Gesellschaft hat das Recht, von jedem Staatsbeamten Rechenschaft über seine Amtsführung zu verlangen.

Artikel 16

Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.

Artikel 17

Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden, es sei denn, dass die gesetzlich festgestellte öffentliche Notwendigkeit dies eindeutig erfordert und vorher eine gerechte Entschädigung festgelegt wird.

(nur mal so zur Erinnerung: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte/Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen vom 26. August 1789, zitiert nach (sic!) Erklärung der Menschen und Bürgerrechte - Présidence de la République, überführt in die neue Rechtschreibung! Sie ist einer der Grundtexte, mit denen während der Französischen Revolution die Demokratie und Freiheit in Frankreich begründet wurden, und hatte Einfluss auf die Verfassungen anderer Länder.)

1 Billion Hungry

It is unacceptable that 1 billion people still live in chronic hunger. For this to change, hunger needs to become a priority among political leaders. The more people who sign the petition, the more political pressure can be added.

(Zitat von der Internetseite 1billionhungry.org)

Bildschirm-Schnappschuss der Internetseite 1billionhungry.org vom 15. Juli 2010, 21.50 Uhr, selbst gefertigt.

Wie man auf dem Bildschirm-Schnappschuss vom 15. Juli 2010, 21.50 Uhr, erkennen kann, haben bis zu diesem Zeitpunkt erst 184 440 Menschen die Petition unterschrieben und sich das Video mit dem Schauspieler Jeremy Irons („I am mad as hell!“) angesehen. Das sind in Anbetracht der Zahl von etwa einer Million hungernder Menschen weltweit immer noch relativ wenige!

Bitte unterschreibt also die Petition, falls es euch nicht egal ist, wenn Menschen im 21. Jahrhundert trotz Überfluss immer noch hungern müssen! Und bitte weitersagen …

Die Mehrheit und die (Nicht-)Raucher

Die Mehrheit?
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn,
Verstand ist stets bei wen’gen nur gewesen.
Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?
Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?
Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,
Um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen.
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen;
Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
Wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.

Wie aktuell manche Klassiker (hier Friedrich Schiller: Demetrius, erster Aufzug, zitiert nach Projekt Gutenberg-DE) immer noch sein können, zeigte sich wieder einmal am letzten Wochenende. Da haben die Bayern per Volksbegehren für oder gegen ein absolutes Rauchverbot abgestimmt. „Die Mehrheit“ von 61 Prozent habe dafür gestimmt, war oft zu hören und zu lesen.

„Die Mehrheit“? Also „61 Prozent der Bürger“, wie zum Beispiel die sonst so seriöse Frankfurter Rundschau in mehreren Artikeln behauptete, teilweise auch als Zitat von Sebastian Frankenberger vom Aktionsbündnis Nichtraucherschutz?

Dies ist keineswegs der Fall! Noch nicht einmal 38 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung haben an der Abstimmung teilgenommen. Davon haben 61 Prozent für ein absolutes Rauchverbot gestimmt! Wie viel Prozent der knapp 9,4 Millionen Wahlberechtigten bei einer Gesamtbevölkerung von über 12,5 Millionen das sind, mag jeder selbst ausrechnen. Vorige Umfragen sollen übrigens ergeben haben, dass zwei Drittel der Bevölkerung keine Probleme mit der bis dato liberalen Lösung haben, die das Rauchen in abgetrennten (!) Nebenräumen oder in Kneipen unter 75 Quadratmeter Größe erlaubte, wenn ein entsprechendes Schild (!) an der Eingangstür angebracht war.

Woher nun dieser Eifer des Initiators Frankenberger und seiner Nichtraucherinitiative? Hat er sich einmal aus Versehen in eine Raucherkneipe verirrt? Seine Freundin beim heimlichen Rauchen erwischt? Oder missionarischer Eifer, wie es von Nichtrauchern immer wieder in Foren und Blogs zu diesem Thema zu lesen ist? Wie kommt es, dass sich Nichtraucher vom Qualm in Kneipen belästigt fühlen, in die sie nie freiwillig einen Fuß setzen würden (sofern sie überhaupt Lokale aufsuchen, was zumindest bei einem Teil von ihnen, wenn nicht gar der Mehrheit bezweifelt werden darf)? Oder etwa doch? Zieht es sie etwa magisch in solche abgetrennten Nebenräume und in Raucherkneipen?

Aha, es geht anscheinend ums Prinzip! Das Prinzip einer „Mehrheit“!

Aus Prinzip fordere ich ein generelles Alkoholverbot!

Wir alle wissen, dass Alkoholkonsum schwere gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden hervorruft, nicht nur für den Trinker selbst, sondern auch für Unbeteiligte wie etwa bei Trunkenheitsfahrten! Ich hoffe, dass sich dafür eine Mehrheit findet.

Da wir gerade beim Autofahren sind: Aus Prinzip fordere ich im nächsten Schritt ein generelles Autoverbot. Wir alle wissen, wie gefährlich es nicht nur für die Fahrer selbst, sondern auch für Unbeteiligte sein kann, die plötzlich vom Leben in eine versehrte Zukunft, wenn nicht gleich in den Tod befördert werden, von den gesellschaftlichen Folgekosten ganz zu schweigen. Auch hier bitte ich um eine Mehrheit!

Und da wir gerade bei Leben und Tod sind: Aus Prinzip fordere ich überhaupt ein generelles Lebeverbot! Wir alle wissen …

Links zum Thema:
Frankfurter Rundschau: „Gastronomie: Bundesweites Rauchverbot gefordert“ und „Volksentscheid in Bayern: Bundesweit schärfstes Rauchverbot
Wikipedia: „Volksbegehren ‚Für echten Nichtraucherschutz!‘
Bronski - das FR-Blog: „Das Volk ist nicht bestechlich“ als nur ein Beispiel für die missionarische Ignoranz der Nichtraucher
Adam Soboczynski: „Feuer, bitte! Zur Psychologie der Anti-Raucher-Lobby“ in DIE ZEIT vom 8. Juli 2010 (man beachte auch die Kommentare dazu!)

Dreißig Menschen

Dreißig Menschen
stehen herum und gaffen
wie ein Mann verprügelt wird

Keiner traut sich einzuschreiten
alle haben Angst
stehen herum und gaffen

Doch Angst
wird jeder dieser Menschen
auch haben
so wie du
wenn eines Tages
es trifft
DICH

Und wenn dann wieder
dreißig Menschen
stehen herum und gaffen

(Inspiriert von einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 6./7. März 2010, nach der drei Tage vorher ein U-Bahn-Fahrer von drei Jugendlichen zusammengeschlagen wurde, weil er sie des Zugs verwiesen hatte, nachdem sie vorher die Türen blockiert und trotz Aufforderung nicht freigegeben hatten. „Etwa dreißig Menschen“ sollen diesem Vorfall zugesehen haben, ohne einzugreifen!)

Zwangseinweisungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass Zwangseinweisungen in die Psychiatrie nur bei strafrechtlich relevantem Verhalten erlaubt sind. In Deutschland jedoch dürfen Menschen zwangsweise eingewiesen werden, wenn Fachleute annehmen, dass sie eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Wie ist das möglich?

Diese UN-Konvention gilt seit 2009 auch hierzulande, doch bei ihrer Umsetzung in nationales Recht wurde die Vorgabe durch Einfügen eines einzigen Wortes ausgehebelt: Statt „Eine Freiheitsentziehung aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt“ heißt es nun „Eine Freiheitsentziehung allein aufgrund einer Behinderung ist in keinem Fall gerechtfertigt.“ Eine Änderung der vorher angewandten und umstrittenen Praxis wird so umgangen …

Quelle:
medienhandbuch.de: „Welche Themen werden von den Medien nicht gebracht?“