Wärmeabschläge, die -zuschläge sind
Die Wege der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind oft undurchsichtig. So auch beim Autor. Er erhält nämlich ab dem kommenden Jahr „Wärmeabschläge“ — gemeint sind aber Wärmezuschläge —, und das in Monaten, in denen gar nicht geheizt wird!
Die oft seltsamen Berechnungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts berechnet werden, ist oft undurchsichtig. Und manchmal gibt es Abstriche, die eine(n) den Kopf schütteln oder gar die Faust ballen lassen. So etwa im Falle einer guten Freundin: Ihr noch nicht volljähriger Sohn verdiente sich etwas Taschengeld mit dem Austragen von kostenlosen Zeitungen hinzu — wer will es ihm verdenken, wenn seine Mutter mit den spärlichen Leistungen auskommen und auch er ständige Einschränkungen erfahren muss. Doch was tat das zuständige Jobcenter? Diesen „Verdienst“ auf ihre Leistungen anrechnen, obwohl er mit etwa 150 Euro noch unterhalb der Bemessungsgrenze für zulässiges Nebeneinkommen liegt!
Die neuen Wärmeabschläge

Wärmezuschläge für das Heizen im August? Die Berechnungen der Jobcenter sind oft unergründlich! (Microsoft Clip Art)
Aber auch ich wundere mich über meinen neuen Bescheid der „Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“. Dieser teilt mir nämlich mit, dass ich im kommenden Jahr keine monatlich einheitlichen Beträge mehr erhalte, was mich natürlich stutzig machte. Bei genauerer Betrachtung des diesmal immerhin elfseitigen Bescheids fällt auf: Ich erhalte ab dem kommenden Jahr sogenannte „Wärmeabschläge“, womit eigentlich und praktisch Wärmezuschläge gemeint sind, denn in verschiedenen Monaten erhöht sich der Regelbedarf plus der Bedarf für Unterkunft und Heizung um sechs Euro pro Monat. Diese Wärmeabschläge hängen mit der Jahresabrechnung meines Strom- und Gasanbieters zusammen, nur wie, das erschließt sich mir nicht.
Denn die noch genauere Betrachtung des Bescheids verwirrt umso mehr: Von Januar bis April entfallen diese Wärmeabschläge, im Mai kommt ein Wärmeabschlag hinzu, wird also zu einem Wärmezuschlag, in den Monaten Juni und Juli finden wieder die Wärmeabschläge Anwendung, im August gibt es wieder sechs Euro mehr und von September bis Dezember entfallen sie wieder.
Fällt Ihnen etwas auf?
Oder die neuen Wärmezuschläge?
Diese mal Wärmeabschläge, mal eigentlich Wärmezuschläge, folgen keinerlei logischen Regeln! Anstatt dass in der Heizperiode von Oktober bis April die Wärmeabschläge, die ja Wärmezuschläge darstellen, zur Anwendung kommen, sind das die Monate Mai und August. August! Üblicherweise einer der heißesten Monate des Jahres! Und der Mai war die letzten Jahre, soweit ich mich erinnere, keineswegs so, dass man den Ofen auf Hochtouren hätte bringen müssen.
Aber wahrscheinlich ist das mit den Wärmeabschlägen so gemeint, dass ich mir im August drei oder vier Eisbällchen mehr kaufen kann, denn ob sechs Euro mehr im Monat die gewünschte Wärme tatsächlich herbeiführten, würden sie in der Heizperiode gezahlt, wäre sehr fraglich. Also vielen Dank für das Eis!
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