Angeblicher Eingang von Zinsen aus Guthaben als Vorwand?
Regelmäßig erreichen den Autor Schreiben des Jobcenters mit einer „Aufforderung zur Mitwirkung“. Angeblich soll es auf seinem Konto einen Eingang von Zinsen aus einem Guthaben gegeben haben. Ebenso regelmäßig verlangt es die Einreichung von Kontoauszügen – für ein ganzes Jahr! Der Autor antwortet dem Jobcenter.
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